VignetteAuf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen gilt für alle Fahrzeuge bis zu einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von 3,5 Tonnen Vignettenpflicht - also für Pkw, Motorräder und leichte Wohnmobile.
StreckenmautFür manche Autobahnabschnitte wird eine gesonderte Streckenmaut eingehoben. Der Grund dafür sind die besonders hohen Errichtungskosten bei speziellen Bauten wie z.B. Tunnel (Tauerntunnel, Gleinalmtunnel).
Lkw-MautDie GO-Maut gilt für alle Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t tzGm (technisch zulässiger Gesamtmasse). Die Abrechnung erfolgt über die sogenannte "GO-Box". Erhältlich ist die GO-Box in zahlreichen gekennzeichneten Vertriebsstellen.